Kleinunternehmergrenze prüfen

Prüfen Sie, ob der Netto-Umsatz innerhalb der deutschen Kleinunternehmergrenzen bleibt (25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr).

Steuerbarer Umsatz ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) im vorangegangenen Kalenderjahr.

€

Erwarteter steuerbarer Umsatz dieses Jahr, ohne Mehrwertsteuer (MwSt.).

€

Sie qualifizieren noch, liegen aber nah an der Grenze.

Nähert sich der Grenze
80% des Limits im Vorjahr25.000 €
90% des Limits im laufenden Jahr100.000 €
Vorjahr✓ 20.000 €
Laufendes Jahr✓ 90.000 €

Steuersätze und Grenzwerte für das Steuerjahr 2026. Dieses Tool ist eine Hilfe, keine Steuerberatung.

Kleinunternehmergrenze prüfen: 25.000 € / 100.000 € nach §19 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Tragen Sie den Umsatz des Vorjahres und die Prognose für dieses Jahr ein (jeweils netto). Das Ergebnis beginnt mit einem klaren Satz: ob Sie als Kleinunternehmer zu qualifizieren scheinen. Sie bleiben befreit nur, wenn das Vorjahr ≤ 25.000 € und das laufende Jahr ≤ 100.000 € ist. Ein Überschreiten von 100.000 € beendet die Regelung sofort ab diesem Umsatz.

Beispiel: Vorjahr 18.000 € netto, Prognose 40.000 €. Sie wirken weiterhin befreit. Bei 100.001 € im laufenden Jahr gilt ab dann Regelbesteuerung. Der Check ist eine Grenzhilfe, keine Steuerberatung. Wenn Sie Mehrwertsteuer (MwSt.) ausweisen, nutzen Sie den deutschen MwSt.-Rechner für 19 % / 7 % Netto zu Brutto.

Kleinunternehmergrenze Deutschland: FAQ

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Was hat sich 2025/26 an der deutschen Kleinunternehmergrenze geändert?

↓

Die Vorjahresgrenze liegt bei 25.000 € (früher 22.000 €), die Grenze fürs laufende Jahr bei 100.000 € (früher 50.000 €), in diesem Check als Netto-Umsatz. Mehr Freelancer und kleine Betriebe können länger befreit bleiben; die 100.000-€-In-Year-Schwelle beendet die Regelung aber weiterhin sofort bei Überschreiten.

Warum braucht der Kleinunternehmer-Check zwei Umsatzwerte?

↓

§19 Umsatzsteuergesetz (UStG) prüft beide Jahre. Ein starkes laufendes Jahr kann noch passen, solange das Vorjahr unter 25.000 € blieb; bis 100.000 € überschritten werden und ab dann die Regelbesteuerung greift. Beide Werte eingeben, damit der Ergebnissatz den Doppeltest abbildet und nicht nur ein einzelnes Jahr.

Soll ich Netto- oder Bruttoumsatz für den Kleinunternehmer-Check eintragen?

↓

Dieser Check rechnet mit Netto. Wer bereits Mehrwertsteuer (MwSt.) ausweist, sollte die Bemessungsgrundlage für §19 mit dem Steuerberater klären. Bruttobeträge im Netto-Feld unterschätzen die Position und können fälschlich „noch befreit“ anzeigen.

Ist die Kleinunternehmer-Befreiung immer günstiger als Regelbesteuerung?

↓

Nicht immer: Kein Vorsteuerabzug, und bei Leistungen zwischen Unternehmen (B2B) fehlt manchen Kunden die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf der Rechnung. Der Check zeigt nur die Grenze; ob Befreiung oder Regelbesteuerung für Kostenstruktur und Kundenmix besser passt, mit der Steuerberatung entscheiden.

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