Kleinunternehmerregelung

Auch bekannt als: §19 UStG, Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) erlaubt deutschen Unternehmen mit Vorjahresumsatz unter 22.000 € (und laufendem Jahr voraussichtlich unter 50.000 €) komplett auf den Ausweis von Umsatzsteuer zu verzichten — bei einfacherer Buchhaltung, aber ohne Vorsteuerabzug.

In 30 Sekunden

  • Schwelle: Vorjahr ≤ 22.000 € + laufendes Jahr voraussichtlich ≤ 50.000 €
  • Wirkung: Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine monatliche Voranmeldung
  • Nachteil: Kein Vorsteuerabzug auf Geschäftsausgaben
  • Pflicht-Hinweis auf Rechnungen: „Kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG”
  • Verzicht möglich: Ja — bindet 5 Jahre

Wann sinnvoll?

Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich, wenn:

  • Sie wenig Geschäftsausgaben haben (kein Vorsteuerabzug nötig)
  • Ihre Kunden Privatpersonen sind (B2C — können Vorsteuer ohnehin nicht abziehen)
  • Sie einfache Buchhaltung wollen

Schlechte Idee, wenn:

  • Ihre Kunden Unternehmen sind (B2B — wollen abziehbare Vorsteuer sehen)
  • Sie hohe Geschäftsausgaben haben (Verlust an Vorsteuerabzug)
  • Sie kurz vor der 22.000-€-Schwelle und schnell wachsen

So funktioniert die Schwelle (2026)

Beide Bedingungen müssen erfüllt sein:

  1. Vorjahresumsatz ≤ 22.000 €
  2. Voraussichtlicher Jahresumsatz laufendes Jahr ≤ 50.000 €

Bei Überschreitung der 22.000 € werden Sie ab dem 1. Januar des Folgejahres umsatzsteuerpflichtig — nicht rückwirkend.

Buchhaltung als Kleinunternehmer

  • Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen
  • Pflicht-Hinweis aufnehmen (siehe oben)
  • Jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben
  • Keine monatliche/quartalsweise Voranmeldung