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Kleinunternehmerregelung
Auch bekannt als: §19 UStG, Kleinunternehmer
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) erlaubt deutschen Unternehmen mit Vorjahresumsatz unter 22.000 € (und laufendem Jahr voraussichtlich unter 50.000 €) komplett auf den Ausweis von Umsatzsteuer zu verzichten — bei einfacherer Buchhaltung, aber ohne Vorsteuerabzug.
In 30 Sekunden
- Schwelle: Vorjahr ≤ 22.000 € + laufendes Jahr voraussichtlich ≤ 50.000 €
- Wirkung: Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine monatliche Voranmeldung
- Nachteil: Kein Vorsteuerabzug auf Geschäftsausgaben
- Pflicht-Hinweis auf Rechnungen: „Kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG”
- Verzicht möglich: Ja — bindet 5 Jahre
Wann sinnvoll?
Die Kleinunternehmerregelung lohnt sich, wenn:
- Sie wenig Geschäftsausgaben haben (kein Vorsteuerabzug nötig)
- Ihre Kunden Privatpersonen sind (B2C — können Vorsteuer ohnehin nicht abziehen)
- Sie einfache Buchhaltung wollen
Schlechte Idee, wenn:
- Ihre Kunden Unternehmen sind (B2B — wollen abziehbare Vorsteuer sehen)
- Sie hohe Geschäftsausgaben haben (Verlust an Vorsteuerabzug)
- Sie kurz vor der 22.000-€-Schwelle und schnell wachsen
So funktioniert die Schwelle (2026)
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Vorjahresumsatz ≤ 22.000 €
- Voraussichtlicher Jahresumsatz laufendes Jahr ≤ 50.000 €
Bei Überschreitung der 22.000 € werden Sie ab dem 1. Januar des Folgejahres umsatzsteuerpflichtig — nicht rückwirkend.
Buchhaltung als Kleinunternehmer
- Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen
- Pflicht-Hinweis aufnehmen (siehe oben)
- Jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben
- Keine monatliche/quartalsweise Voranmeldung